Der Berufsstand des freien Vermittlers, des Maklers, ist tausende von Jahren alt. Seit vielen hundert Jahren spielt er auch in Deutschland eine außerordentlich wichtige Rolle.
Ohne das Wissen des Maklers um die Märkte und ohne sein Wirken, gäbe es den materiellen Wohlstand heute genauso wenig wie Handel und Vorsorge.
hätte es lange Zeit keinen Wohlstand gegeben – und gäbe es auch heute keinen-, keinen Handel und keine Vorsorge!
Die Pflichten des Versicherungsmaklers werden im Sachwalterurteil des BGH vom 22.05.1985 sehr gut beschrieben:
Der Makler ist nicht der neutrale Dritte, sondern dem Kunden zugeordnet:
Er ist dessen „treuhänderähnlicher Sachwalter“.
Der wird regelmäßig vom Versicherungsnehmer beauftragt und als sein Interessen- oder sogar Abschlussvertreter angesehen.
Er hat als Vertreter und Berater des Versicherungsnehmers individuellen, für das betreffende Objekt passenden Versicherungsschutz zu besorgen.
Der Versicherungsmakler hat von sich aus das Risiko zu untersuchen, das Objekt zu prüfen und den Versicherungsnehmer als sein Auftraggeber ständig, unverzüglich und ungefragt über die für ihn wichtigen Zwischen- und Endergebnisse seiner Bemühungen, das aufgegebene Risiko zu platzieren, zu unterrichten.
Für die Wirtschaftskanzlei Gruschka ist es eine Selbstverständlichkeit nach diesem Prinzip zu arbeiten. Wir stellen uns dieser Herausforderung indem wir uns dem Kodex des „Ehrbaren Versicherungsmakler“ (PDF 870kb) unterworfen haben.
Für uns ist es selbstverständlich sich den stetig ändernden Bedingungen des Marktes durch berufsbegleitende Weiterbildung zu stellen. So haben wir uns der freiwilligen Initiative „Gut Beraten“ (PDF 232kb) Weiterbildung (WB) der Versicherungsvermittler in Deutschland angeschlossen.